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Interpellation: Wohncoaching

Am 15. Februar 2013 hat der Stadtrat mit einer Medienmitteilung über das Projekt „Wohncoaching“ orientiert. Das Projekt basiert auf der Idee, dass Wohnungssuchende (konkret Personen in schwierigen Wohnverhältnissen) von Freiwilligen bei der Wohnungssuche unterstützt werden.

Für die SVP-Fraktion stellen sich mit Bezug auf dieses Projekt diverse Fragen:

  1. Das Anforderungsprofil an die freiwilligen „Wohncoaches“ ist in der Medienmitteilung sehr allgemein formuliert.
    • Nach welchen Kriterien werden die Bewerber ausgesucht?
    • Gibt es bei der Auswahl Richtlinien und Vorgaben z.B. zur schulischen Ausbildung, Beherrschung der deutschen Sprache, Leumund, fachliche Kenntnisse im Bereich Soziales oder Liegenschaftsverwaltung?
    • Werden auch Wohncoaches mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Luzern zugelassen?
  2. Gemäss Aussage in der Medienmitteilung sollen die „freiwilligen Wohncoaches“ professionell eingeführt und begleitet werden.
    • Wie genau sieht dieses Schulungskonzept aus?
    • Wie viele Einführungs- und Schulungslektionen sind vorgesehen?
    • Ist vorgesehen, nach Abschluss der Schulungsphase einen Abschlusstest vorzunehmen, damit die Eignung und Fähigkeit des angehenden „Wohncoaches“ beurteilt werden kann?
  3. Der Stadtrat schreibt in der Medienmitteilung von „Intervisionssitzungen“ welche die „freiwilligen Wohncoaches“ besuchen können. Wann und wie oft finden solche Sitzungen statt, welchen Zweck wird mit solchen Sitzungen verfolgt?
  4. Wie genau definiert sich die Aufgabe und das Pflichtenheft eines Wohncoaches? Ist z.B. vorgesehen, dass die Wohncoaches ihre Klienten bei Wohnungsbesichtigungen beratend begleiten? Oder ist vorgesehen, dass Wohncoaches direkt mit Liegenschaftsverwaltungen Kontakt aufnehmen sollen, um nach freien Wohnungen für ihre Klienten nachzufragen?
  5. In der Berichterstattung in der NLZ vom 16. Februar 2013 beurteilt Stadtrat Merki dieses Projekt als Massnahme, um der Wohnungsnot zu begegnen. Kann dieses Projekt wirklich als Massnahme gegen den Wohnungsmangel angesehen werden, da ja durch den Einsatz von Wohncoaches kein neuer Wohnraum gebaut wird?
  6. Beschränkt sich das geografische Gebiet des Wohncoaching mit Bezug auf die Wohnungssuche ausschliesslich auf Wohnungen und Liegenschaften im Gebiet der Stadt Luzern, oder werden die Wohncoaches bei der Wohnungssuche auch ermächtigt oder sogar aktiv angehalten, in anderen Gemeinden aktiv auf der Suche nach Wohnungen tätig zu sein?
  7. Wie erfolgt die Auswahl der wohnungssuchenden Personen, welche auf eine Beratung eines „Wohncoaches“ zurückgreifen möchten? Erfolgt die Zuteilung der Wohnungssuchenden an die Wohncoaches ausschliesslich durch die Stadt Luzern (Sozialamt), oder können sich Personen auch direkt bei den Wohncoaches melden? Werden Voraussetzungen vorgegeben, wenn ja, welche, die erfüllt sein müssen, damit ein Wohnungssuchender auf die Dienstleistung eines Wohncoaches zurückgreifen kann?
  8. Personen mit „fehlender Wohnkompetenz“ haben oft auch in anderen Bereichen mit Problemen anzukämpfen (Arbeitslosigkeit bzw. sogar fehlende oder sehr beschränkte Integrierbarkeit in den Arbeitsmarkt, Suchtmittelmissbrauch, Gewaltbereitschaft usw.) Besteht nicht die Gefahr, dass die Wohncoaches mit solch komplexen Verhältnissen bald einmal überfordert werden?
  9. Wie weit werden die Wohncoaches über die die allgemein Ausgangslage (Finanzielle Verhältnisse, Eingliederung im Arbeitsmarkt, Krankheiten, Familienverhältnisse, usw., siehe auch vorhergehende Frage) der Wohnungssuchenden von amtlicher Seite informiert. Wie weit hat ein Wohncoach auch gegenüber den Klienten das Recht, sich solche Daten und Informationen zu beschaffen (so z.B. den Strafregisterauszug oder Betreibungsauszug), damit er sich ein für das Wohncoaching notwendiges Gesamtbild seines Klienten machen kann?
  10. Die Stadt Luzern will nun die Thematik der Personen „in schwierigen Wohnsituationen“ mit dem Projekt „Wohncoaches“ angehen. Wurde eventuell auch die Überlegung gemacht, mit ausgewählten grösseren Wohnungsvermietern (z.B. gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, Pensionskassen) ein Projekt zu starten? Wie beurteilt der Stadtrat die Idee einer Zusammenarbeit mit ausgewählten Liegenschaftsverwaltungen, damit eine direkte Vermittlung und Betreuung „schwieriger Fälle“ zwischen „Wohnungssuchenden“ und „Wohnungsvermietern“ möglich ist, ohne dass ein „Wohncoach“ beigezogen werden muss?

Jörg Krähenbühl
Grossstadtrat 

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