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Stimmrechtsbeschwerde betreffend Initiative Bahnhofstrasse eingereicht

Am 22. September werden die Luzerner Stimmbürger über die Initiative „Für eine attraktive Bahnhofstrasse“ abstimmen. Eine objektive Meinung können sie sich aber nicht bilden, denn die Abstimmungsbroschüre ist vom Stadtrat bewusst einseitig formuliert worden und die Gegnerschaft hat man praktisch komplett ausgeblendet. Aus diesem Grund hat die Vize-Präsidentin der SVP Stadt Luzern und Grossstadträtin Lisa Zanolla gegen diese Abstimmungsunterlagen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

Eigentlich sollte alles klar sein. Die Bundesverfassung schreibt klar vor, dass „behördliche Informationen vor Abstimmungen sachlich, transparent und verhältnismässig“ sein müssen. Dies ist bei dieser Abstimmung keineswegs der Fall, denn die Gegnerschaft wurde schlicht unterschlagen. So wird nur bei der Zusammenfassung der Ratssitzung auf 14 Zeilen die SVP-Haltung wiedergegeben, die als einzige Fraktion gegen die Schliessung der Bahnhofstrasse gestimmt hat. Im Gegensatz dazu haben die Befürworter auf 15 Seiten umfassend die Möglichkeit, auf die scheinbaren „Vorteile“ der Initiative einzugehen.

 

Dabei hätte es der Stadtrat besser wissen müssen. So wurde erst im Juni vom Grossen Stadtrat ein Reglement zur Kommunikation bei Städtischen Abstimmungen erlassen, damit bei künftigen Abstimmungen auch der Gegnerschaft ausreichend Platz in der Kommunikation eingeräumt wird. Diesen Schuss vor den Bug hat der Stadtrat offenbar wieder nicht verstanden, obwohl bereits im Vorfeld zur Abstimmung im Grossen Stadtrat verschiedene Gruppierungen (SVP, ACS, WVL) ihre ablehnende Haltung bekundet haben.

Die Stimmrechtsbeschwerde ist deshalb die logische Folge der einseitigen Informationspolitik des Stadtrats, der offenbar mit allen Mitteln seine Entscheide durchdrücken will. Dies ist insbesondere stossend, weil der Regierungsrat diese Kommunikationspolitik des Stadtrats bereits vor einigen Monaten in Bezug auf die Kommunikation bei der Abstimmung zur Steuererhöhung kritisiert hat.

Lesen Sie hier die Beschwerde als pdf.

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