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Interpellation: Hausbesetzung Auf Musegg 1

Die Hausbesetzung bei der Liegenschaft „Auf Musegg 1“ scheint in einer ersten Betrachtung eine juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt  Luzern (Liegenschaftsbesitzer) und den Liegenschaftsbesetzern zu sein. Es ist verständlicherweise jedem von einer Liegen-schaftsbesetzung betroffenem Eigentümer offen, ob er gegen diesen Straftatbestand Klage einreichen will oder ob er den Zustand zumindest beschränkt dulden bzw. auf eine Lösung in direktem Gespräch mit den Liegenschaftsbesetzern hinarbeiten will.

Bei der Besetzung „auf Musegg 1“ gibt es nun aber klare Anzeichen, dass es sich hier nicht nur um eine Angelegenheit zwischen dem Hauseigentümer (der Stadt Luzern) und den Be-setzern handelt, sondern durch das Verhalten der Besetzer sich auch die Nachbarschaft und Quartierbevölkerung massiv in ihrer Bewegungsfreiheit und Sicherheit eingeschränkt fühlen.

So liegen der SVP-Fraktion Aussagen vor, wonach Nachbarn und Quartierbewohner von den, notabene teilweise vermummten Besetzern angepöbelt werden. Offensichtlich scheint sich die „Besetzung“ nicht nur auf die eigentliche Liegenschaft zu beschränken, sondern es wird auch ein grosser Teil der allgemeinen Freifläche bzw. des öffentlichen Raumes eingenommen.

Unter dieser Ausgangslage handelt es sich aus Sicht der SVP-Fraktion nicht nur um eine for-melle Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den Liegenschaftsbesetzern, es werden auch öffentlich Grundanliegen wie Sicherheit und Wohnlichkeit massiv tangiert.

Zur Klarstellung bitten wir den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass bei Hausbesetzungen durch das teilweise aggres-sive und rücksichtlose Verhalten der Besetzer sich auch die Nachbarschaft und Quar-tierbewohner in ihrer Sicherheit und Bewegungsfreiheit eingeschränkt fühlen?
  2. Ist der Stadtrat bereit, sowohl bei der aktuellen, aber auch bei möglicherweise weite-ren aggressiven Hausbesetzungen, nicht nur die Eigeninteressen der Stadt Luzern zu wahren (bei städtischen Liegenschaften), sondern beim Entscheid, ob eine Hausbeset-zung durch einen Polizeieinsatz aufgelöst werden soll, auch die Interessen der Quar-tierbewohner und betroffenen Nachbarschaft zu wahren?
  3. Welche Möglichkeiten sieht der Stadtrat generell, um die Quartierbewohner von den negativen Auswirkungen wie Anpöbelungen und der Vereinnahmung von allgemein zugänglichen Freiräumen durch eine aggressive Besetzerszene zu schützen?
  4. Gemäss Medienbericht (LZ vom 12. April 2018) ist die Identität der Hausbesetzer nicht bekannt, die Sprecherin der Besetzerszene kommuniziert unter einem Pseudonym. Wie sieht der Stadtrat Ausgangslage, dass die andere „Verhandlungsseite“ nicht die Grösse und Fairness zeigt, sich mit der korrekten Identität erkennen zu geben. Muss sich die Stadt nicht die Frage stellen, ob es sich würdig ist, mit Personen Verhandlungen
    zu führen, welche nicht bereit sind, ihre Identität offen zu legen?

Der Stadtrat hat bereits kurz nach erfolgter Besetzung ein zeitlich klar definiertes Ultimatum an die Liegenschaftsbesetzer gestellt, die Liegenschaft bis zum Mittag des Donnerstags, 12. April 2018 zu verlassen. Bekanntlich hat die Besetzerszene dieses Ultimatum jedoch ignoriert. In der Folge sah sich der Stadtrat jedoch ausser Stande, umgehend Massnahmen zur Räumung der Liegenschaft anzuordnen. Es wurde einzig auf die Ferienabwesenheit zweier Mitglieder des Stadtrates hingewiesen, dessen Rückkehr vorerst abgewartet werden müsste. Der Stadtrat kommunizierte quasi gegenüber der Bevölkerung, dass er in einem auf drei Mitgliedern reduzierten Gremium nicht handlungsfähig sei.

  1. Hat der (reduziert anwesende) Stadtrat bereits vorgängig des von ihm erteilen Ultimatums sich Gedanken gemacht, wie er vorzugehen gedenke, sollte das Ultimatum nicht eingehalten werden? Wieso wurde konkret nicht umgehend nach Verstreichen des Ultimatums konkrete Massnahen (Räumungsbeschluss) angeordnet?
  2. Wie steht der Stadtrat zum Vorwurf, dass er bei Abwesenheit zweier seiner Mitglieder (davon der Stadtpräsident) nicht entscheidungs- und handlungsfähig ist?

Neben der heissen Thematik um die Besetzerszene ist auch der Gebäudezustand der Liegenschaft in den Fokus des Interesses geraten. Es stellen sich um die zukünftige Nutzung der Liegenschaft ebenfalls einige Fragen:

  1. Seit wann steht die Liegenschaft leer? Mit welcher Nutzung (Vermietung) war die Liegenschaft vorgängig belegt?
  2. Mit welchen Kosten muss gerechnet werden, um den offensichtlichen Schimmelpilz-Befall zu beheben? Wann ist die entsprechend Renovation geplant?
  3. Welche zukünftige Nutzung ist für diese Liegenschaft vorgesehen?

Namens der SVP-Fraktion

Marcel Lingg und Urs Zimmermann
Grossstadträte SVP Stadt Luzern

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