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Medienmitteilung

Abweisung des Regierungsrates der Stimmrechtsbeschwerde gegen die Initiative Spange Nord stoppen

Mit Entscheid des Regierungsrates in welchem er die Beschwerde abweist, nimmt die SVP der Stadt Luzern verwundert von der 180 Grad-Wendung Kenntnis, dass der Regierungsrat das Projekt Spange Nord als Projektvariante so wie ursprünglich geplant wieder aufnimmt.

Anlässlich der Grossstadtratssitzung vom 4. Juni 2020, empfahl der Stadtrat von Luzern, die Initiative «Spange Nord stoppen – Lebenswerte Quartiere statt Stadtautobahn» zur Ablehnung da er die Initiative in einer gerichtlichen Beurteilung als kritisch betrachtet. Die Mehrheit des Grossen Stadtrates mit Ausnahme der SVP und FDP folgten ihm nicht und beschlossen die Initiative für gültig und zuhanden der Stimmbürger zur Annahme. Dies trotz offizieller Verabschiedung «Projekt Spange Nord» des Regierungsrates mit Medienmitteilung vom 23. Oktober 2019. Stimmbürger über etwas abstimmen zu lassen was es nicht mehr gibt, empfindet die SVP Stadt Luzern als Verschwendung von Steuersubstrat und demokratiegefährdenen selbstinszinierenden Irrungen politischer Parteien, weshalb die SVP als beschwerdeberechtigte Partei mittels Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat Einhalt gegeben hat. Mit Entscheid des Regierungsrates in welchem er die Beschwerde abweist, nimmt die SVP der Stadt Luzern verwundert von der 180 Grad-Wendung Kenntnis, dass der Regierungsrat das Projekt Spange Nord als Projektvariante so wie ursprünglich geplant wieder aufnimmt.

Wie erläutert wird, ist eine Initiative dann gültig, wenn sie nicht eindeutig undurchführbar ist, respektive ungültig, wenn offensichtlich ist, dass im Falle einer Annahme, diese faktisch nicht vollzogen werden kann.

Somit wird die Luzerner Stadtbevölkerung über die Initiative «Spange Nord stoppen – Lebenswerte Quartiere statt Stadtautobahn» abstimmen, obwohl es dieses Projekt in dieser Form nicht geben wird, was auch dem Regierungsrat bewusst ist.

Die SVP der Stadt Luzern bedauert diesen Entscheid, wird jedoch die Beschwerde nicht weiter an das Kantonsgericht ziehen.

Haller Dieter

Dieter Haller                                                                              

Präsident SVP Stadt Luzern

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