Mitmachen
Artikel

ZHB – Neubau ist sinnvoller als Sanierung

Obwohl der Kantonsrat in seiner damaligen Zusammensetzung am 28. Juni 2010 einem Kredit von 18.8 Mio. Franken für den Umbau und die Sanierung des bestehenden ZHB Gebäudes zugestimmt hat, stehen wir heute betreffend der aktuellen und auch zukünftigen finanziellen Situation des Kantons Luzern in Bezug auf die Erfolgs- und Investitionsrechnung vor einer völlig neuen Ausgangslage. Das nicht bewilligte Budget 2012 und der Aufgaben und Finanzplan lässt erahnen was auf uns zukommt. Angesichts dieser Ausgangslage müssen Ideen entstehen, welche den Haushalt entlasten, auch wenn diese auf den ersten Blick vielleicht etwas gewagt erscheinen. Es muss nun langsam jeder Politikerin und jedem Politiker dämmern, dass mit unseren Mitteln und Ressourcen haushälterischer, nachhaltiger und effizienter umgegangen werden muss.

Alle reden davon, dass wir mit unserem „Gut Boden“ haushälterischer umgehen müssen. Von allen Seiten wird „verdichtetes Bauen“ gefordert. Doch wenn jemand einen konkreten Vorschlag macht, wird nach Einwänden gesucht, um ein Vorhaben zu verhindern! Es kann deshalb nicht sein, dass immer mehr Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden, ohne dass sich die anordnende Behörde Rechenschaft gibt über die Finanzierung und Verwendung solcher Gebäude. Besonders störend oder in diesem Zusammenhang fehl am Platz finde ich die Äusserung der kantonalen Denkmalpflegerin, die in der letzten Ausgabe der Zentralschweiz am Sonntag im Zusammenhang mit der ZHB mit „religiösen Begriffen um sich schlägt und gar von Sünde spricht“.

Wo wären wir heute in Luzern mit der vielgepriesenen Musikstadt, wenn vor 20 Jahren das alte Kunsthaus – der damalige Meili-Bau – nicht hätte abgebrochen werden können. Das weltbekannte KKL hätte so jedenfalls nicht realisiert werden können. Diese Idee gab damals auch viel zu reden, wurde aber mutig vertreten. Im Nachhinein brüsteten sich, so wie ich in Erfahrung bringen konnte, einige Persönlichkeiten mit dem neuen KKL, die gegen einen Abriss des Kunsthauses waren.

Dass nun bei diesem Vorhaben ein Vertrag aus dem Jahre 1949 aufgetaucht ist, vereinfacht die ganze Sache nicht wirklich. Vieles kann und darf heute aber mit ruhigem Gewissen anders angesehen und gewichtet werden. Grundsätzlich ist jeder Vertrag diskutier- und abänderbar, wenn man gemeinsam von einem Ziel überzeugt ist. Wieso kann man im Jahre 2012, also 63 Jahre später, nicht über den eigenen Schatten springen und einen solchen Vertrag hinterfragen? Zusätzlich wurde damals eine Gebäudehöhe von 18.0 m fixiert, was heute an dieser Lage in diesem Quartier auch nicht wirklich zeitgemäss erscheint.

Der sogenannte Fussabdruck würde bei einem Neubau nicht grösser. Die Grundfläche eines Neubaus entspricht etwa den heutigen Abmessungen und passt sich den Baulinien der Nachbargrundstücke an. Dass das neue Gebäude bei einer Verdichtung innerhalb der bestehenden Grundfläche in der Höhe verändert wird, ist ja selbstverständlich. Festzuhalten ist, dass die Silhouetten der umliegenden Gebäude nicht überschritten werden. Die Grösse des Vögeli-Gärtlis wird nicht angetastet und bleibt in seiner heutigen Grösse bestehen.

Aus städtebaulicher und ökologischer Sicht ist es absolut vernünftig, die bisher bereits durch Bauten beanspruchte Fläche mittels Verdichtung besser zu nutzen. Es ist ja nicht neu und gleichzeitig auch ein politisches Anliegen, in urbanen Bereichen die verdichtete Bauweise zu fördern. Zudem kommt hinzu, dass bei einem Sanierungsprojekt bei der heute vorhandenen Bausubstanz der ZHB die Investitionskosten unverhältnismässig hoch wären, um den Minergiestandard sowie die Erdbebensicherheit zu erreichen. Gemäss einer mit dem Wüest + Partner-Preis ausgezeichneten Studie der Hochschule für Wirtschaft in Zürich zum Thema Ersatzneubau wurde ermittelt, dass bei einem Vergleich eines nach Minergie sanierten Gebäudes und einem Minergie-Ersatzneubau bereits nach 15 Jahren der Primärenergiebedarf beim Neubau entsprechend tiefer liegt.

Mit dem vorgeschlagenen Neubau ist am heutigen Standort ein bis zu 4-faches Raumvolumen realisierbar, natürlich je nach Resultat eines Wettbewerbes. Es ist auch für die SVP klar, dass eine kurzfristige Anpassung der BZO im Rahmen der laufenden Revision, besonders aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Diese müsste – wie der Stadtrat schreibt – später nach Inkrafttreten der neuen BZO in einem separaten, auf den Perimeter bezogenen Verfahren, erfolgen. Uns ist auch klar, dass über was und wie viel an diesem Ort neu gebaut werden könnte, sorgfältige städtebauliche und architektonische Machbarkeitsstudien erstellt werden müssen. Aus unserer Sicht geht es aber auch hier – wie ich schon erwähnt habe – wegen der knappen Land-Ressourcen definitiv in Richtung verdichtetes Bauen.

Wir stellen erfreut fest, dass die Stadt bereit ist, mit dem Kanton einen Projektprozess aufzunehmen. Dadurch ist der Kanton aber auch gefordert, die entsprechenden WeichensteIlungen vorzunehmen, d.h. insbesondere einen Entscheid über den denkmalpflegerischen Status der ZHB zu fällen. Eine Frage sei noch erlaubt: Was nützt den Besuchern der ZHB mehr? Eine alte, teuer sanierte Baute mit vielen ungünstig angelegten Verkehrsflächen und umständlichen Betriebsabläufen oder ein optimal konzipierter Neubau, deren Erstellungskosten dank einem alternativen Finanzierungskonzept erst noch günstiger zu haben sind?

Werner Schrnid
Grossstadtrat SVP

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Stadt Luzern, 6000 Luzern
Telefon
041 410 25 25
E-Mail
PC-Konto
PC-Konto: 60-2477-6
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden