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Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend Initiative Bahnhofstrasse eingereicht

Am 22. September haben die Luzerner Stimmbürger die Initiative „Für eine attraktive Bahnhofstrasse“ mit einem überraschend tiefen 55.8% Ja-Stimmen angenommen. Eine objektive Meinung konnten sie sich im Vorfeld aber nicht bilden, denn die Abstimmungsbroschüre ist vom Stadtrat bewusst einseitig formuliert worden und die Gegnerschaft hat man praktisch komplett ausgeblendet. Aus diesem Grund hat die Vize-Präsidentin der SVP Stadt Luzern und Grossstadträtin Lisa Zanolla gegen diese Abstimmungsunterlagen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, die vom Regierungsrat abgelehnt wurde. Die Begründung überzeugen keineswegs und lassen eine gewisse Zurückhaltung des Regierungsrats gegenüber dem Stadtrat vermuten. Aus diesem Grund wird die Beschwerde nun vor Verwaltungsgericht weiter gezogen.

Während sich die Befürworter der Initiative auf 15 Seiten umfassend über die Vorteile der Bahnhofstrasse auslassen konnten, wurden die Gegner nur gerade in Form einer Kurz-Zusammenfassung des SVP-Votums aus der Ratssitzung auf 14 Zeilen zitiert. Dabei wäre der Stadtrat verpflichtet gewesen, die vollen Konsequenzen einer Schliessung der Bahnhofstrasse aufzuzeigen.

So zum Beispiel die äusserst problematische Verkehrsführung mit drastischer Einschränkung der anliegenden Grundeigentümer. Die Ausfahrt des Parkhauses an der Seidenhofstrasse kann nämlich nur über die Bahnhofstrasse erfolgen, ausser man nimmt einen massiven Eingriff mit erhöhter Gefährdung in die Pilatusstrasse in Kauf. Somit verblieben noch gerade 100 m autofreie Zone auf der Bahnhofstrasse.

Doch auch dies kann sich die Stadt schlicht nicht leisten. Die Kosten dürften erste Grob-Schätzungen von bis zu 8 Millionen Franken schnell übersteigen. Ohne eine massive Streichung oder Verschiebung anderer Projekte oder gar einer Steuererhöhung ist eine solch teure Massnahme nicht umsetzbar. Dies wurde den Stimmbürgern aber klar verschwiegen.

Wir hoffen, dass der Stadtrat endlich von seiner einseitigen Informationspolitik bei Abstimmungen abrückt und auch parlamentarisch abgestützte Minderheiten künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Hier die Beschwerde als pdf.

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