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Subventionsgesuch Projekt „Neubad“

Seitens der Stadt Luzern wurde mit der Gewährung einer Zwischennutzung im Gebäude des alten Hallenbades immer wieder kommuniziert, dass dieses Entgegenkommen keine finan-ziellen Aufwände für die Stadt Luzern haben wird. Dies würde bedeuten, dass die zukünfti-gen Nutzer sowohl für die entstehenden Betriebskosten wie auch Umbau- und Investitions-kosten selber aufkommen müssten. Anderseits verzichtet die Stadt auf die Erhebung eines Mietzinses.

Ende September 2012 hat die Stadt Luzern aus mehreren Bewerbungen den Zuschlag für eine befristete Zwischennutzung dem „Verein Netzwerk Neubad“ zugesprochen. Am 21. Januar 2013 hat die Stadt Luzern mit dem „Verein Netzwerk Neubad“ einen Gebrauchsleihevertrag für die Zeitdauer vom 1. Januar 2013 bis 31. Juli 2017 unterzeichnet (Medienmitteilung „Ver-ein Netzwerk Neubad“, vom 22. Januar 2013).

In einer Medienmitteilung des „Vereins Netzwerk Neubad“ vom 11. März 2013 ist unter an-derem zu lesen: „Auch steht der Verein mit der öffentlichen Hand im Kontakt, um für den Umbau Beiträge zu erhalten.“

Gemäss Aussage in einem Artikel in der NLZ vom 12. März 2013 konkretisiert der Geschäfts-führer des „Vereins Netzwerk Neubad“ die Aussage der Medienmitteilung: „Deshalb möchten wir, dass sich auch die Stadt an den Umbaukosten beteiligt.“

Im gleichen Zeitungsartikel wurde von Baudirektorin Manuela Jost der Eingang eines Gesu-ches bestätigt: „Wir haben ein Gesuch für einen Beitrag an die ausserordentlichen Kosten des Umbaus erhalten. Ersucht werde um 200’000 Franken für die Ausgaben bezüglich behinder-tengerechten Bauens und Brandschutzmassnahmen.“

Für die SVP-Fraktion stellen sich einige aktuelle Fragen:

  1. 1. Ist der in der Einleitung dieser Interpellation erwähnte Sachverhalt korrekt, dass der Stadtrat sich mehrmals dahingehend geäussert hat, dass die Stadt Luzern sich weder an den Betriebs- noch an den Investitionskosten für die gewährte Hallenbad-Zwischennutzung beteiligen wird?
  2. Ist der in der Einleitung dieser Interpellation erwähnte Sachverhalt korrekt, dass ein Subventionsgesuch in der Höhe von 200’000 Franken eingereicht wurde?
  3. Vertritt der Stadtrat auch die Ansicht, dass diese angedachte Zwischennutzung sowohl beim Bereich der Investitionen wie auch im Betrieb ohne finanzielle Unterstützung der Stadt Luzern erfolgen muss, sodass das vom „Verein Netzwerk Neubad“ eingereichte Gesuch abgelehnt wird?
  4. Ist es richtig, dass der am 21. Januar 2013 unterzeichnete Gebrauchsleihevertrag für die Stadt Luzern keine finanziellen Verpflichtungen für Betrieb und Gebäudeunterhalt (bzw. an die Investitionskosten) vorsieht? Falls nein, welche finanziellen Verpflichtungen ist die Stadt mit diesem Gebrauchsleihevertrag eingegangen?
  5. In den vom Stadtrat verabschiedeten „Leitsätzen für Zwischennutzungen“ (siehe B+A 41/2012: „Initiative Zwischennutzung statt Baulücke“, Seite 7) wird unter anderem erwähnt, dass „Zwischennutzungen kaum Investitionen und relativ wenig Betriebskosten verursachen“. Ist der Stadtrat nicht auch der Ansicht, dass mit dem nun vorliegenden Projekt „Neubad“, bei welchem bereits von Kosten für Umbau und Betrieb in der Höhe von 500’000 Franken gesprochen wird, dieser Leitsatz nicht mehr eingehalten wird?

Marcel Lingg
namens der SVP-Fraktion

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