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Masseneinbürgerungen statt Qualität

Einbürgerungen sind eine heikle Aufgabe, denn die Zusicherung des Schweizer Bürgerrechts muss mit grosser Verantwortung wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen für eine Schweizer Staatsbürgerschaft sind gemäss kantonaler Vorgabe:

  • Sie beachten die schweizerische Rechtsordnung.
  • Sie stellen keine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar.
  • Sie sind in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert.
  • Sie sind mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut.

Es steht der Wunsch einer kurzen Verfahrensdauer einer genauen und qualitativ hochstehenden Prüfung gegenüber.

Die ausserparlamentarische Einbürgerungs-Kommission EBK ist seit zwei Jahren im Amt, hat aber erst im letzten Jahr eine Geschäftsordnung erarbeitet und verabschiedet. Ein Pflichtenheft lässt immer noch auf sich warten und ein im Herbst 2009 überwiesenes Postulat, welches die Einführung von obligatorischen Deutschtests fordert, wird nicht umgesetzt.

Die SVP Stadt Luzern hat deshalb einige Fragen:

  1. Wie viele Einbürgerungen ausländischer Staatsangehöriger wurden jährlich in den letzten 5 Jahren vorgenommen? Wie viele Gesuche/Anzahl Personen wurden abgelehnt und wie viele davon von den Gesuchstellern zurückgezogen? Wie viele Gesuche/Anzahl Personen wurden sistiert? Wie viele Gesuche wurden aufgeteilt/getrennt? Welche Einbürgerungsquote ergibt sich?
  2. Wie sehen diese Zahlen im Vergleich zu anderen Gemeinden der Agglomeration wie zum Beispiel Emmen, Ebikon und Kriens aus und wie viele Sitzungen finden in den Nachbargemeinden statt?
  3. Müssten zur Qualitätssicherung nicht mehr Mitglieder in der Kommission Einsitz nehmen und vielleicht auch häufigere oder ganztägige Sitzungen durchgefürht werden? Wie verhalten sich die Anzahl Sitzungen der Kommissionen zur der Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zu den oben erwähnten Agglogemeinden?
  4. Nach welchen Kriterien bürgert die Einbürgerungs-Kommission ein?
  5. Wie wird die Integration überprüft? Wären persönlich Besuche bei den Gesuchstellern zu Hause (wie früher in Littau sehr erfolgreich praktiziert) sinnvoll?
  6. Werden auch klar nachprüfbare Kriterien wie Deutschtests (zum Beispiel nach ECAP A2 B) erhoben, wie es zum Beispiel ein im Herbst 2009 überwiesenes Postulat fordert?
  7. Wie geht die EBK vor wenn Steuerschulden vorhanden sind? Werden diese Gesuche konsequent abgelehnt?
  8. Wie geht die EBK vor, wenn ein Gesuchsteller gegen das Strafgesetz verstossen hat? Müssen diese Gesuche konsequent abgelehnt werden und wird dies auch so vorgenommen?
  9. Wie stehen die Mitglieder der EBK in der Verantwortung, wenn sie trotz klar vorhandener Ablehnungskriterien eine Einbürgerung befürworten?
  10. Welchen Einfluss hat das Gesamtbild einer Familie bei der Behandlung von Einzelgesuchen minderjähriger Kinder?
  11. Wie geht man vor, wenn ein Gesuchsteller nicht ohne Unterbruch 12 Jahre in der Schweiz ist, sondern längere Pausen im Ausland macht. Wie handhaben diese Unterbrechungen andere Agglo-Gemeinden?
  12. Wie hoch ist der Anteil der Gesuchsteller die IV oder Sozialhilfe beziehen?
  13. Wann erarbeitet die EBK ein griffiges Pflichtenheft, in dem die Einbürgerungskriterien unmissverständlich und präzise aufgelistet werden?
  14. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass alle Dossiers von der Stadtverwaltung umfassend und mit allen kritischen Punkten sachlich und ohne Gewichtung verfasst werden (Vorstrafen, finanzielle Situation, Integrationsgrad, Deutschkenntnisse)?
  15. Welchen Einfluss können an Kommissionssitzungen anwesende Verwaltungsangestellte und Juristen nehmen? Haben diese das Recht, sich selbständig und ungefragt in die Diskussion einzumischen?
  16. Bei der Einführung der ausserparlamentarischen EBK haben sich die befürwortenden Parteien eine Professionalisierung und Entpolitisierung versprochen. Im letzten Jahr wurde ein gewähltes Kommissionsmitglied von der SP gemobbt, weil es die Dossiers sorgfältig prüfte und bei unklaren Fakten eher ein Nein einlegte, d.h. ein Gesuch sistierte, anders als seine Partei dies wünschte. Wie werden solche Einflussnahmen der Partei künftig verhindert?
  17. Die Sitzungen der EBK dauern immer knapp länger als 4 Stunden. Abgerechnet wird abwechselnd 1 x ein ganzer Tag und 1 x ein halber Tag. Gleichzeitig sagt man, die Zeit sei zu knapp für die ausführliche Prüfung der ca. 20 Gesuche pro Sitzung (= 12 Minuten pro Gesuch für Interview und Diskussion!). Weshalb wird der Prüfung der Gesuche nicht mehr Zeit zugestanden, wenn der Steuerzahler sowieso jede zweite Sitzung als ganzen Tag bezahlt? Würden ganztägige Sitzungen nicht eine höhere Qualität ergeben?

Namens der SVP-Fraktion

Lisa Zanolla, Grossstadträtin SVP Stadt Luzern
Peter With, Grossstadtrat SVP Stadt Luzern 

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