Interpellation: Sicherstellung von zu viel ausgerichteten Restfinanzierungsbeiträgen in der Pflegefinanzierung
Gemäss Pflegefinanzierungsgesetz ist die Stadt Luzern als Restfinanziererin verpflichtet, für Pflegeleistungen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, die Differenz zwischen den ausgewiesenen Vollkosten und den Beiträgen der Krankenkassen und der Patientenbeteiligung zu übernehmen. Die zuständige Dienststelle hat bereits mehrere solche Prüfungen vorgenommen und kommt damit ihrer zugewiesenen Kontrollaufgabe nach.
Gemäss Rückmeldungen von direktbetroffenen Unternehmungen ist bei einzelnen Spitexorganisationen festgestellt worden, dass bei Pflegekosten ein Ertragsüberschuss erwirtschaftet wurde, der gemäss geltenden Leistungsvereinbarungen zurückgefordert werden kann. Daraus ergeben sich folgende Fragestellungen:
- Bei wie vielen der bisher überprüften Spitexorganisationen besteht ein rechtlich rückforderbarer Ertragsüberschuss und wie hoch ist dieser je geprüfter Organisation?
- Welche Massnahmen zur Sicherstellung dieser Ausstände wurden vereinbart?
- Wie schätzt der Stadtrat das Risiko von möglichen Verlusten solcher Rückzahlungsverpflichtungen ein, da diese ja nicht als zu viel bezogene Leistungen als Einmalzahlung zurückerstattet werden?
- Wie werden die anderen Gemeinden des Kantons Luzern über das Prüfungsergebnis und die Einstellung der Restfinanzierungen informiert?
- Wie werden die Restfinanzierungen bei freiberuflichen Pflegefachfrauen/-männern überprüft und zurückgefordert?
- Welche Restfinanzierungsbeiträge werden aktuell an die in der Stadt Luzern tätigen Spitexorganisationen und freiberufliche Pflegefachfrauen/-männern ausgerichtet (Organisation 1, usw., Restfinanzierung für Hauswirtschaft, Grundpflege, Behandlungspflege und Abklärung/Beratung)?
Namens der SVP-Fraktion
Peter With
Grossstadtrat SVP Stadt Luzern