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Interpellation: Preisfestsetzung Parkgebühren Raum Allmend

Am 16. November 1995 genehmigte der Grosse Stadtrat das „Reglement über die Gebühren für das zeitliche beschränkte Parkieren“ (Nr. 6.3.1.1.3). Gegen dieses Reglement wurde das Referendum ergriffen, dass Reglement dann jedoch an der Volksabstimmung vom 9. Juni 1996 angenommen. Das Reglement wurde vom Regierungsrat am 29. November 1996 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Mit Ausnahme des Artikels 10, welcher mit B+A 05/2011 (Sitzung Grosser Stadtrat 9. Juni 2011) angepasst wurde, ist dieses Reglement seither unverändert in Rechtskraft. Die gültige Version ist auch online auf der Webseite der Stadt Luzern downloadbar.

In diesem Reglement regelt Artikel 6, Absatz 2 die Parkgebühr bei Veranstaltungen im Raum Allmend wie folgt:

Bei grösseren Veranstaltungen im Raum Allmend wird eine pauschale Parkge-bühr von Fr. 5.– pro Tag erhoben.

Trotz der reglementarischen Festlegung des Preises von Fr. 5.00 erhöhte der Stadtrat seither offensichtlich in eigener Kompetenz die Parkgebühren bei Veranstaltungen im Raum Allmend in zwei Schritten:

  • Auf die LUGA 2009 hin wurde der Preis für einen Parkplatz auf der Allmend um 2 Franken auf Fr. 7.00 erhöht (Medienmitteilung der Stadt Luzern vom 6. April 2009).
  • Auf die Eröffnung der SwissporArena im Sommer 2011 wurde der Preis für einen Parkplatz auf der Allmend um Fr. 3.00 auf Fr. 10.00 erhöht (Medien-mitteilung der Stadt Luzern vom 7. Juli 2011).

Da der Grosse Stadtrat mit einem Beschluss den Preis fix auf Fr. 5.00 festlegte und dabei keine Ausnahmebestimmung vorsah, welche dem Stadtrat das Recht zugestehen würde, in eigener Kompetenz diesen Preis in irgend eine Form anzupassen, stellt sich für die SVP-Fraktion die Frage, ob die bisher zweifach vorgenommenen Preiserhöhungen überhaupt einer gesetzlichen Grundlage entsprechen bzw. dem Stadtrat überhaupt die Kompetenz gegeben war, diese Preiserhöhungen vorzunehmen? Da der Preis vom Grossen Stadtrat unmissverständlich auf Fr. 5.00 festgelegt wurde, vertreten wir die Ansicht, dass eine Preiserhöhung eigentlich nur durch eine vom Grossen Stadtrat genehmigte Reglementsänderung hätte umgesetzt werden dürfen. Die vom Stadtrat vorgenommenen Preiserhöhungen auf heute aktuell Fr. 10.00 sind nach unserer Ansicht nicht vereinbar mit dem Reglementbeschluss des Grossen Stadtrates aus dem Jahr 1995.

Wir ersuchen den Stadtrat um eine entsprechende Stellungnahme bzw. Klarstellung des Sachverhaltes.

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