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Interpellation: Gewalt gegen Teilnehmer von bewilligter Demo durch Teilnehmer von bewilligter Gegendemo

Am 1. Dezember 2012 fand von 10.00 bis 16.00 Uhr die bewilligte Protestdemo „Lasst Kinder Kinder sein“ auf dem Kapellplatz statt, die sich gegen das revidierte Epidemiengesetz, den in diesem Gesetz geplanten Sexualkundeunterricht und die Bevormundung durch die WHO, richtete.

Ab ca. 14.00 Uhr wurde der Anlass durch eine Gegendemo, welche nach eigenen Aussagen dafür eine Bewilligung hatte, massiv gestört. Deren Teilnehmer fielen durch gezieltes und gut geplantes provokantes Auftreten und Beschimpfung Andersdenkender auf. Ausserdem fuhr ein Velofahrer mehrere Male auf dem Kapellplatz hin und her, störte mit lauter Musik den Anlass und hinderte die Referenten an der Ausübung ihrer verfassungsmässig garantierten Rechte. Als dieser von einem Demonstrationsteilnehmer auf das Fahrverbot für Velos auf-merksam gemacht und vom Platz begleitet wurde, wurde er von einem weiteren Angreifer der Gegendemo herumgerissen, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und zu Boden gestossen. Nachdem die verletzte Person den Angreifer fotografiert hatte, entwendete ihm dieser den Fotoapparat und konnte erst nach langem Zureden dazu bewegt werden, ihn wieder zurück-zugeben. Während weiteren 20 Minuten störten die Gegendemonstranten den Anlass mit Lärm und Megaphoneinlagen massiv und zogen erst in Richtung Fritschihaus ab, als die Poli-zei eintraf. Der Angegriffene hatte noch den ganzen Abend Beschwerden und vom Pfeffer-spray schmerzende Augen.

Laut Aussage des Geschädigten und der Organisatoren der Protestdemonstration, wussten sie nichts von einer bewilligten Gegendemo. Ansonsten hätten sie ihr Sicherheitsdispositiv ent-sprechend der Gefahrenlage verstärkt.

Der Interpellant bittet den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurde am 1. Dezember 2012 auf dem Kapellplatz eine Gegendemo bewilligt?
  2. Wenn ja, weshalb wurden die Organisatoren der Protestdemo nicht über die Gegendemo informiert?
  3. Um welche Personen bzw. Organisationen handelt es sich bei den Gesuchstellern der Gegendemo?
  4. Wie gedenkt der Stadtrat auf die massiven Störungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt von Seiten der Gegendemonstranten zu reagieren?
  5. Pfefferspray ist in der Schweiz nur zur Selbstverteidigung erlaubt. Was gedenkt der Stadtrat gegen Demonstrationsteilnehmer zu unternehmen, welche Pfefferspray als An-griffswaffe missbrauchen?
  6. Wie werden künftige Gesuche um Demobewilligungen von Seiten dieser Personen bzw. Organisationen behandelt?

Pirmin Müller
namens der SVP-Fraktion 

Weitere Infos auf der Webseite der Jungen SVP Kanton Luzern

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