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Interpellation: Für Transparenz im Gebührenwesen: Wieviel und wofür nimmt die Stadt Luzern Jahr für Jahr Gebühren ein?

Gebühren sind das Entgelt für eine bestimmte Amtshandlung, die der Staat für einen einzelnen Bürger erbringt. Dahinter steht die Idee des Verursacherprinzips. Derjenige der eine Leistung will, also eine Dienstleistung beansprucht, soll  auch dafür zahlen. Dieses Prinzip wankt aber dann, wenn das Prinzip der Kostenwahrheit, was eng mit dem Verursacherprinzip zusammenhängt, nicht mehr eingehalten wird: 31 Franken  für eine Geburtsurkunde oder einen Heimatschein (Knopfdruck genügt) – was hat das noch mit Kostenwahrheit zu tun? Franz Jäger, der frühere Professor für Wirtschaftspolitik und langjährige Nationalrat, belegte 2002 in einer umfassenden Studie erstmals die schleichende Verlagerung der Staatseinnahmen weg von den allgemeinen Steuern und hin zu den individuellen Abgaben. Jaeger verfolgt die Entwicklung bis heute; sein Warnruf ist unverändert: «Wenn die Transparenz fehlt, wird das Gebührenwesen vom Staat als Einnahmekanal missbraucht.» Quelle: Beobachter 5/2014.

Während jedes Prozent Steuersatz eine heftige Debatte auslöst, können Gemeinden und Kantone bei der Gebührenfestlegung freihändig agieren. «Es ist höchst bedenklich, wenn so viel Geld ohne demokratische Legitimation eingetrieben wird», kritisiert Franz Jaeger. Quelle: Beobachter 5/2014.

Auch Preisüberwacher Stefan Meierhans, der bei seinem Amtsantritt 2008 den Kampf gegen undurchsichtige Abgaben zur «Daueraufgabe» erklärt hat, ist «schockiert über das Ausmass und die Selbstverständlichkeit, mit der man Gebühren erhöht. Offensichtlich ist die Quelle zu einfach.» Quelle: Beobachter 5/2014.

Auch das Bundesgericht hat sich schon mit den Gebühren befasst. So hielt sie in einem Urteil aus dem Jahre 2008 fest, dass „eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der staatlichen Leistung stehen» darf und «sich in vernünftigen Grenzen halten» muss.

Eine gewisse Willkür ist das eine, das andere ist aber die praktisch vollkommen fehlende Transparenz, wieviel und für was ein Gemeinwesen an Gebühren Jahr für Jahr einnimmt: Dabei handelt es sich nicht um vernachlässigbare Grössen. So werden z.B. in der Rechnung für das Jahr 2010 an Steuererträgen 300 Mio. Franken (leicht aufgerundet) auswiesen. In den Budgetposten „Gebühren für Amtshandlungen“ sind es 8,64 Mio. Franken, und im Budgetposten „andere Benützungsgebühren, Dienstleistungen“ (wo sich doch sicher auch jede Menge an Gebühren verstecken) gar 41 Mio. Franken. Für was genau und wieviel aber die Stadt die hohle Hand macht, ist nirgendswo nachzulesen.  Die SVP ist überzeugt, dass hier ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, zu erfahren, für was die Stadt Luzern überhaupt so viel Geld einkassiert. Auch ein Blick in die jeweiligen Geschäftsberichte gewährt kaum Einblick, geschweige denn wirklich Transparenz. Da werden zwar jeweils einzelne Budgetposten erwähnt (Abweichungen vom Voranschlag) aber auch hier nur blitzlichtweise, in Form ausgewählter Beispiele.

Eine lückenlose Übersicht, welche Gebühren in der Stadt Luzern erhoben werden, fehlt bislang,  ist aber angesichts der Summen, die damit eingenommen werden, nach Ansicht der SVP dringend notwendig und für weitere politische Diskussionen auch sehr hilfreich. 

Sie ersucht deshalb den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen (die Antworten zu den Fragen 1-3 tabellarisch aufgelistet):

  1. Welche Gebühren erhebt die Stadt Luzern und in welcher Höhe?

  2. Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad in Prozent und absoluten Zahlen bei diesen Gebühren (oder allenfalls Gebührengruppen)?

  3. Wie haben sich diese Einnahmen im Vergleich zum Rechnungsjahr 2003 mit dem Rechnungsjahr 2013 entwickelt (prozentual und summarisch)?

  4. Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Das heisst:  Wer etwas will, soll zahlen. Was aber, wenn man nichts will, aber trotzdem zahlen muss, weil es einfach gesetzlich vorgeschrieben ist? Da will ja der Staat was, also wieso erhebt er überhaupt Gebühren? Dazu hier nur ein kleines Beispiel: So zahlt die Interpellantin pro Angestellten (Saison April bis November) und pro Anmeldung jeweils 35 Franken. Ist hier das Primat der Verhältnismässigkeit (Arbeitsaufwand) wirklich noch gewährleistet (Kostenwahrheit)?

  5. In der Stadt Luzern zahlen Anwohner für ihre Dauerparkkarte 600 Franken, in der Stadt Solothurn 120 Franken. Wie kann der Stadtrat diese Diskrepanz von 500% erklären?  

Namens der SVP-Fraktion

Lisa Zanolla, Grossstadträtin SVP Stadt Luzern
Joseph Schärli, Grossstadtrat SVP Stadt Luzern

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