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Interpellation: Anwendung der SKOS-Richtlinien in der Stadt Luzern

Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) ist gemäss eigener Definition (siehe www.skos.ch) ein Fachverband, der sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz engagiert. Die Organisation (Mitgliedschaft) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Die SKOS sieht sich selber auch als Akteurin der schweizerischen Sozialpolitik und nimmt Stellung bei Vernehmlassungen und leistet Lobbyarbeit.

Einen grossen Einfluss auf die Sozialpolitik in der Schweiz nimmt die SKOS vor allem durch die Herausgeber der SKOS-Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Die SKOS sieht diese Richtlinien als Definition an, wie die Sozialhilfe im Einzelfall berechnet wird und mit welchen Massnahmen die berufliche und soziale Integration der Betroffenen unterstützt werden kann. Die SKOS definiert diese Richtlinien zwar nur als „Empfehlungen“, welche von den meisten Kantonen angewendet werden, gibt aber selber an, dass die SKOS-Richtlinien in der schweizerischen Sozialpolitik wie auch in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse gelten würden.

Ergänzend zu den SKOS-Richtlinien veröffentlicht der Kanton Luzern, konkret die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG), ein eigenes „Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe“. Gemäss Beschreibung dient dieses Handbuch „als Empfehlung zur Anwendung der SKOS-Richtlinien 2005 für die Bemessung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im Kanton Luzern“. Etwas konkreter definiert jedoch das kantonale Sozialhilfegesetz unter Artikel 30 die SKOS-Richtlinien und legt fest, dass diese als „wegleitend für die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe“ anzusehen sind.

In den vergangenen Monaten sind die SKOS-Richtlinien jedoch vermehrt in die Kritik geraten. Erstmals aufgeschreckt hat dabei anfangs April 2013 die Gemeinde Rorschach, welche sich entschieden hat, ihre Mitgliedschaft bei der SKOS aufzukündigen. Rorschach wirft dabei der SKOS vor, nur noch die Interessen von Sozialhilfe-Empfängern zu vertreten. Mit der Begründung, dass der Verein jeglichen Bezug zur heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realität verloren habe, hat Ende Mai auch die Gemeinde Dübendorf ihren Austritt aus dem SKOS kommuniziert. Ebenso hat schweizweit ein Bundegerichtsurteil für Empörung gesorgt, welches die Gemeinde Berikon in die Schranken verwies, nachdem diese sich nicht an die SKOS-Vorgaben hielt und einem renitenten Sozialhilfebezüger die Leistungen kürzen wollte.

Für die SVP-Fraktion stellen sich einige aktuelle Fragen:

  1. Wie werden die als Empfehlungen definierten SKOS-Richtlinien in der Stadt Luzern umgesetzt bzw. eingehalten? Kann und wird bei der Bemessung der Sozialhilfe auch von diesen Richtlinien abgewichen?
  2. Wie verbindlich sind die kantonalen Vorgaben (Sozialhilfegesetz mit Verordnung oder das „Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe“), welche sich auf die SKOS-Richtlinien beziehen, für die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe in der Stadt Luzern? Steht der Stadt Luzern (Sozialdirektion) ein eigener Ermessens- und Entscheidungsspielraum zu?
  3. Wie steht der Stadtrat, insbesondere aus Sicht der Stadt Luzern, zu der in der Öffentlichkeit geäusserten Kritik, dass die SKOS weniger die Interessen der Gemeinden (bzw. der Steuerzahler) vertritt, sondern vielmehr jene der Sozialhilfebezüger?
  4. Erachtet der Stadtrat die SKOS-Richtlinien grundsätzlich als gerecht oder werden durch den Stadtrat bzw. durch die Sozialdirektion die Richtlinien gesamthaft oder teilweise als anpassungswürdig angesehen?
  5. Ist es für den Stadtrat eine Option, entweder direkt an die SKOS oder an die DISG, eine Überarbeitung der SKOS-Richtlinien bzw. den kantonalen Umsetzungsempfehlungen zu fordern, mit der klaren Forderung, dass die Rechte und finanziellen Ansprüche von renitenten und nicht-kooperativen Sozialhilfeempfängern deutlich reduziert werden?
  6. Ist es für den Stadtrat eine Option, die Mitgliedschaft der Stadt Luzern beim SKOS zu kündigen? Welche Auswirkungen hätte ein solcher Austritt für die Stadt Luzern?

Namens der SVP-Fraktion

Jörg Krähenbühl, Grossstadtrat SVP Stadt Luzern
Marcel Lingg, Grossstadtrat SVP Stadt Luzern

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