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Dringliche Interpellation „Wagenburg in Littau?“

Gemäss Aussagen verschiedener Personen plant die Stadt, der Wagenburg «Sous le pont» bald einen Standort mitten in einer Wiese in einem Naherholungsgebiet als Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten deshalb den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bei verschiedenen Projekten der Baudirektion geniesst die Bevölkerungs-Mitwirkung und Anwohnerbefragung einen sehr hohen Stellenwert. Inwiefern wurden die betroffenen Nachbarn und Quartiervereine in den Entscheid mit einbezogen?
  2. Gemäss Medienberichten wohnen weniger als zehn Personen in dieser Wagenburg. Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die von der Stadtverwaltung geleistete Unterstützung bei der Standortsuche? Welche Entschädigung erhält die Stadt Luzern dafür?
  1. Gemäss Geschäftsbericht hinkt die zeitliche Bearbeitung von Baugesuchen immer noch deutlich den kantonalen Vorgaben hinterher. Wie schnell und mit welcher Priorität wird dieses Baugesuch im Gegensatz zu anderen behandelt?
  2. Die Erschliessung erfolgt über eine Grünzone, die Wagenburg soll in einer dreigeschossigen Wohnzone zu stehen kommen. Durch die zeitliche Begrenzung und die Ausnahmebewilligung ist dies als Zwischennutzung zu verstehen. Anders als die BZO der Stadt Luzern enthält die BZO des Stadtteils Littau keinen Passus, wonach zonenfremde Zwischennutzungen möglich sind. Ist die Wagenburg gemäss Reglement überhaupt bewilligungsfähig?
  3. Die Stadt Luzern verpflichtet sich und Investoren zu hohen Standards bezüglich Bauten und Sanierungen hinsichtlich ökologischen, architektonischen und städtebaulichen Vorgaben. Mit vielen Millionen werden die Quartiere der Innenstadt aufgewertet. Wie passt die Wagenburg mitten in der grünen Wiese in einem Naherholungsgebiet in dieses Konzept?
  4. Die vorgesehene Wiese ist sehr feucht und das Erdreich hat wenig Festigkeit. Ist sie ohne bauliche Massnahmen überhaupt für eine längere Periode nutzbar? Oder werden allenfalls Fundationen gemacht?
  5. Gemäss Auskunft wäre für die Wagenburg eine Ausnahmebewilligung notwendig, damit sie nicht an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen werden muss. Die «Erschliessung» soll allein durch mobile Infrastrukturen wie Toi-Toi’s und Wassertanks erreicht werden. Zudem soll das Graben untersagt werden, da es sich um ein ehemaliges Deponiegelände handelt. Der Zugang respektive die Zufahrt führen durch eine Grünzone. Wie oft werden solche längerfristigen Ausnahmen in der Stadt Luzern bewilligt? Wie wird sichergestellt und kontrolliert, dass diese Auflagen und vor allem der Natur- und Gewässerschutz zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleiben?
  6. Es ist nichts gegen alternative und unkonventionelle Wohnformen einzuwenden, solange die Bewohner selbst dafür aufkommen. Es steht «Sous le pont» frei, ein Grundstück zu erwerben und dort nach einer genehmigten Baubewilligung die Wagenburg permanent zu platzieren, falls das gemäss unseren doch sehr restriktiven Reglementen überhaupt möglich ist. Aber es ist sicher keine Aufgabe der Stadt, alle drei Jahre einen neuen Standort für die Wagenburg zu finden. Vor allem nicht, wenn auf der anderen Seite bei der Nutzung des öffentlichen Grunds mit dem Zentimetermass kontrolliert und bewilligt wird. Wird die Stadt für Ihre Aufwendungen marktgerecht entschädigt?
  7. Leider hat die Wagenburg in der Vergangenheit unbewilligt Grundstücke in Beschlag genommen und unerschlossen benutzt. Aktuell ist sie an der Eichwaldstrasse, nachdem die Zwischennutzung am Südpol wegfiel. Wie stellt der Stadtrat sicher, dass die Mindestvorgaben bezüglich Sicherheit, Umwelt und Erschliessung gewährleistet ist? Welche Entschädigungen erhält die Stadt dafür?

Namens der SVP-Fraktion 

Peter With 
Grossstadtrat SVP Stadt Luzern 

Joseph Schärli 
Grossstadtrat SVP Stadt Luzern 

Namens der CVP-Fraktion

Roger Sonderegger
Grossstadtrat CVP Stadt Luzern

Mirjam Fries
Grossstadträtin CVP Stadt Luzern

Agnes Keller
Grossstadträtin CVP Luzern

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