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Beschwerde wegen Behördenpropaganda gegen den Luzerner Stadtrat

Beschwerde gegen die unlautere Abstimmungspropaganda des Luzerner Stadtrats im Schreiben der Stadt Luzern vom 10. September 2012 an alle Eltern, welche ein Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung nutzen, in diesem konkreten Fall unterzeichnet durch Herrn Stadtrat Martin Merki, Vorsteher Sozialdirektion

Anträge

  1. Stadtrat Martin Merki sei zu rügen und zu veranlassen, eine korrekte Gegendarstellung an alle Empfänger des Briefes im Anhang zu senden
  2. Die Medien sollen über den korrekten Sachverhalt und die Gegendarstellung informiert werden
  3. Der Stadtrat der Stadt Luzern sei anzuweisen, ähnliche unlautere Abstimmungspropaganda künftig zu unterlassen.

 

Begründung

  1. Dem Brief (siehe Anhang) liegt kein Beschluss zu Grunde
    Der Luzerner Stadtrat hat für 2013 eine Steuererhöhung geplant. Darüber wird nun in erster Instanz am 25. Oktober 2012 der Grosse Stadtrat befinden. Sollte der Grosse Stadtrat der Steuererhöhung zustimmen, kommt die Vorlage am 16. Dezember 2012 zur Abstimmung. Sollte der Grosse Stadtrat eine Steuererhöhung ablehnen, werden die Stimmbürger nicht über die Vorlage abstimmen können und sie unterläge nur dem fakultativen Referendum. Allenfalls müsste sogar ein neuer Voranschlag 2013 ausgearbeitet werden. Somit entbehrt der Brief jeglicher Legitimation, da kein darin erwähnter Beschluss respektive keine darin erwähnte Strategie und Planung in irgendeiner Form vom Parlament legitimiert wurde.
  2. Der Stadtrat behauptet fälschlicherweise, Massnahmen seien bereits festgelegt
    Im 4. Absatz des Briefes schreibt der Stadtrat wörtlich:
    „Sollte die Steuererhöhung am 16. Dezember 2012 an der Urne abgelehnt werden, sieht sich der Stadtrat gezwungen, ein zusätzliches Spar- und Entlastungspaket von 15 Mio. Franken umzusetzen. Die Massnahmen hat der Stadtrat bereits festgelegt.“ 

    Damit suggeriert der Stadtrat dem Bürger, dass die Massnahmen im Falle einer Steuererhöhung bereits beschlossene Sache seien. Dies ist falsch. Eine Senkung der Beiträge bei der Kinderbetreuung um Fr. 800‘000.– muss erst vom Grossen Stadtrat beschlossen werden und kann nicht einfach vom Stadtrat „festgelegt“ werden. Alle im Brief erwähnten Entlastungsmassnahmen sind nicht Teil des Voranschlags 2013. Die Entlastungspakete sind lediglich Teil der Gesamtplanung 2013-17 (siehe Beilage) und können deshalb vom Parlament auch noch gar nicht beschlossen werden. Es ist lediglich eine Kenntnisnahme möglich. Sollte die Steuererhöhung abgelehnt werden, wäre auch die Gesamtplanung Makulatur, da sie auf der Annahme einer Steuererhöhung basiert. 

    Sollte die Steuererhöhung vom Grossen Stadtrat oder von den Stimmbürgern abgelehnt werden, muss der Stadtrat einen neuen Voranschlag 2013 ausarbeiten. Dieser wird dann wieder vom Grossen Stadtrat beschlossen werden müssen und würde dann seinerseits wieder dem fakultativen Referendum unterliegen. Ob und welche Entlastungsmassnahmen darin umgesetzt werden ist heute noch nicht bekannt und Teil der folgenden Diskussion. 

    Den sehr plakativen Sparvorschlägen des Stadtrats hat nicht einmal die Ratslinke widersprochen. Man unterstützt damit die Einschüchterungstaktik gegenüber den Luzernerinnen und Luzerner durch den Stadtrat mit dem Ziel, eine Steuererhöhung durchzusetzen. Dies im Wissen, dass noch gar nichts in Stein gemeisselt ist und alle Sparvorschläge jederzeit wieder gekippt werden können, sei es beim Ausarbeiten eines neuen Voranschlags oder während des Jahres mit entsprechenden Vorstössen. Gerade vor diesem Hintergrund sollte die Öffentlichkeit klar informiert werden, dass die Umsetzung von Entlastungsmassnahmen welcher Art auch immer noch offen ist und sogar anderslautende Vorschläge (zum Beispiel der SVP Stadt Luzern) diskutiert werden.

 

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