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Postulat: Augenmass bei der Unterschutzstellung von Gebäuden – Arbeitsplätze sichern und erhalten!

Die CSS Gruppe mit Sitz in Luzern wurde 1899 gegründet. Rund 2700 Mitarbeitende zählt die Gruppe, ungefähr 1400 Mitarbeiter davon sind in der Stadt Luzern und Kriens tätig. Der Hauptsitz in der Tribschenstadt, sollte jeder Luzernerin und jedem Luzerner bestens bekannt sein. Dieses Gebäude wurde im Jahre 2005 bezogen und bietet heute rund 850 Mitarbeiter/innen einen attraktiven Arbeitsplatz. Der Platzbedarf der CSS Gruppe, in der Tribschenstadt, hat stetig zugenommen und die vorhandene Kapazität ist ausgeschöpft. Für ein Grossunternehmen wie die CSS ist die Zentralisierung von Arbeitsplätzen von grosser Bedeutung, wodurch Synergien ausgeschöpft und Arbeitsabläufe besonders optimal und rational gestaltet werden können. Durch den Kauf der angrenzenden Grundstücke Nr. 2423 / 1131 an der Tribschenstrasse 51, wurde eine strategische Landreserve für einen Erweiterungsbau gesichert. Der geplante Erweiterungsbau soll Platz für rund 500 – 600 zusätzliche Arbeitsstellen bieten.

Der Kantonsrat hat 2009 die Schaffung eines lückenlosen, kantonalen Bauinventars beschlossen. Entsprechend wird seit Frühling 2010 durch die Denkmalpflege der gesamte Baubestand des Kantons Luzern gemeindeweise erfasst, beschrieben und bewertet. Für die Stadt Luzern hat das städtische Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz zusammen mit der kantonalen Denkmalpflege diese Aufgabe übernommen und die Inventarisation durchgeführt. Die fachliche Beurteilung der Schutzwürdigkeit hat ergeben, dass das Objekt an der Tribschenstrasse 51 schützenswert sei. Durch diese Einstufung wird ein Erweiterungsbau faktisch verhindert. Den Postulanten ist nicht klar, was an diesem Gebäude schützenswert sein soll. Die Unterschutzstellung wurde schon drei Mal abgelehnt und nur deshalb wurde das Land auch erworben. Die CSS sitzt nun auf einem Millionen schweren Landerwerb und ist in der Entwicklungsstrategie massiv behindert.

Kann der Hauptsitz in der Tribschenstadt nicht durch einen Neubau erweitert werden, ist davon auszugehen, dass etliche Arbeitsplätze verlagert werden. Dies wäre nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht eine Katastrophe für die Stadt Luzern, sondern auch aus sozialer. Der Leitsatz Wirtschaft in der Gesamtplanung 2017 lautet: Die Stadt Luzern verfügt über hervorragende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die es ihren bestehenden und neuen Unternehmen erlauben, sich auf ihren jeweiligen Märkten erfolgreich und verantwortungsvoll zu behaupten, der Luzerner Bevölkerung und Gästen qualitativ hochstehende Produkte und Dienstleistungen, sowie attraktive Arbeitsplätze anzubieten. Ein Wegzug der CSS Versicherung muss auf jeden Fall verhindert werden!

Wir fordern den Stadtrat auf, sich bei der Kantonalen Denkmalpflege dafür einzusetzen, dass auf die unter Schutzstellung des Gebäude Tribschenstrasse 51 verzichtet wird. Zudem ist ein klares Bekenntnis für den Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen abzugeben. Es ist alles zu unternehmen, dass ein Erweiterungsbau unter Berücksichtigung von städtebaulichen Aspekten möglichst schnell realisiert werden kann.

Namens der SVP-Fraktion

Urs Zimmermann, Grossstadtrat
Mario Willimann, Grossstadtrat

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