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Alles muss auf den Tisch

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Stadtluzerner Parlamentes, des Grossen Stadtrates, hat an zwei Sitzungen die Vorgänge rund um die Abgangsentschädigungen für die Littauer Gemeinderäte beraten und betrachtet dieses Geschäft mit einer fünfseitigen, wenig aussagekräftigen Medienmitteilung als abgeschlossen. Damit ist die SVP nicht einverstanden. Zu viele Fragen rechtlicher und finanzieller Art sind nicht oder nur höchst oberflächlich beantwortet und geklärt worden. Die SVP wird deshalb zuhanden des Grossen Stadtrates einen Antrag zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) stellen.

Die SVP bedauert es ausserordentlich, dass die GPK nicht die Kraft gefunden hat, offensichtliche Parteiinteressen hinten anzustellen und dafür zu sorgen, wozu die Öffentlichkeit, die Steuerzahlerin und der Stimmbürger ein Recht haben: Vollkommene Transparenz und eindeutige Klärung der Vorgänge rund um die Zahlungen (Abgangsentschädigungen, Sonderzahlungen) an die Littauer Gemeinderäte und die reglementarische Rechtmässigkeit dieser Zahlungen. Stattdessen hat die Mehrheit der GPK sich zufrieden gegeben mit teilweise höchst oberflächlichen bis fragwürdigen Erklärungen seitens des Stadtrates und der Verwaltung, und das Bemühen der Mehrheit der GPK, den Aktendeckel über diese Angelegenheit so schnell wie möglich zu schliessen, war offensichtlich.

Desweiteren stellt die SVP fest, dass der GPK, obwohl eingefordert, nicht sämtliche Zahlungsunterlagen und Zahlungsbelege vorgelegt wurden. Der GPK wurden lediglich wenig aussagekräftige Zusammenstellungen abgegeben, aber keinen einzigen Zahlungsbeleg. Völlig fehlen die Zahlungsbelege und Kontoauszüge nicht nur für das Jahr 2009, sondern, die wirklich entscheidenden Zahlungsbelege und Kontoauszüge für das Jahr 2010 der BVG-Konten und Freizügigkeitskonten der Gemeinderäte. Erst dies würde schlüssig aufzeigen, wie viel jedem einzelnen Gemeinderat tatsächlich an Abfindungen (Abgangsentschädigungen, Sonderzahlungen, etc.) ausgezahlt wurden.

Zudem sind weitere Fragen zu einzelnen Konten der Rechnung 2009, welche in der GPK gestellt wurden, bis zum heutigen Tage nicht schlüssig und mit Belegen unterlegt beantwortet worden.

Offene Fragen rechtlicher Art

Nach wie vor sind sehr viele Fragen noch offen, welche einer vollständigen Klärung harren.

Zum einen sind dies Fragen rechtlicher Art.

1.    Sind die Abgangsentschädigungen überhaupt rechtens? Davon wird mit aller Selbstverständlichkeit ausgegangen, Man stützt sich dabei auf Art. 10 des Pensionsreglementes für die Mitglieder des Gemeinderates. Man kann aber durchaus mit Recht die Frage stellen, ob Absatz a dieses Art. 10 nicht zur Anwendung kommt, da der Gemeinderat nach dem Willen seiner selbst bei der Fusion inexistent wurde

2.    Es ist ausserdem aus heutiger Sicht sehr fraglich, ob das Pensionsreglement des Gemeinderates mit dem Personalreglement für die Mitarbeiter der Littauer Verwaltung in seiner Anwendung gekoppelt werden kann, da der Gemeinderat gegenüber dem Personal Arbeitgeber ist und anderseits selbst vom Personal-Reglement profitiert.

3.    Mit Blick auf die Littauer Reglement muss auch die Frage gestellt werden. Waren dieses Fusionszulagen, also diese Sonderzahlungen, überhaupt rechtmässig? Art. 13 „Spesen- und weitere Entschädigungen des Reglementes über das „Dienstverhältnis und Besoldung des Gemeinderates“ sagt klipp und klar: „Weitere Entschädigungen, wie für Teilnahme an Sitzungen, etc. werden nicht ausgerichtet“.

4.    Die Abgangsentschädigungen wurden vom Littauer Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2009 im Feststelllungsbeschluss mit dem Artikel 17 des Personalreglements gerechtfertigt. Dieser Artikel sagt folgendes aus: „In Ausnahmefällen kann der Gemeinderat einzelnen Angestellten in Anerkennung besonderer Leistungen eine einmalige ausserordentliche Zulage  zusprechen“. Das heisst also: Der Gemeinderat hat sich selber abschliessend (und ohne Rücksprache mit der Exekutive), bzw. seinen Mitgliedern Gelder zugesprochen.

Das Littauer und das Luzerner Parlament bewusst und willentlich nicht informiert
Zudem sind während der GPK-Beratungen offensichtliche Widersprüche aufgetaucht: So schrieb der Stadtrat in der Beantwortung zur Interpellation Stutz, dass der Stadtrat den

Finanzinspektor über die Abgangsentschädigungen, die am 16. Dezember 2009 im Littauer Gemeinderat beschlossen wurde, informiert habe. Der Finanzinspektor hingegen verneinte dies in der GPK. Für die SVP ist dies ein schlüssiges Indiz, dass die GPK, das Aufsichtsorgan des Stadtluzerner Parlaments über Stadtrat und Verwaltung, ganz bewusst nicht informiert werden sollte, da der Finanzinspektor eine Auskunftspflicht gegenüber der GPK hat, wenn ausserordentliche Zahlungsvorgänge erfolgen. Diese hat er ohne Aufforderung zu leisten.

Ebenfalls herausgestellt hat sich, dass auch das Littauer Parlament über die beschlossenen Zahlungen nicht informiert wurde. So wusste sie vor der Fusionsabstimmung vom 17. Juni 2007 nicht, dass von dem im B+A 3/2007 beschlossenen internen Projektkosten von 0,5 Mio. Franken, mit denen Mehrleistungen von Mitarbeitern abgegolten werden sollten, alleine 300‘000 Franken der Gemeinderat unter sich verteilt hat. Gemäss Aussagen des damaligen Finanzkommissionspräsidenten sei die Kommission später über diese Zahlungen informiert worden, belegen lassen sich diese mündlichen Aussagen aber in den Protokollen der Finanzkommission  nicht.

Generell lässt sich festhalten, wie auch die GPK in ihrer Medienmitteilung festhielt, dass die Exekutive über die Vorgänge und Beschlüsse rund um die Abgangsentschädigungen und Sonderzahlungen nicht oder bestenfalls bruchstückhaft informierte, was die SVP als äusserst grobes Foul gegen die demokratischen Spielregeln, die auch für Luzern zu gelten haben, betrachtet.

Zudem hätten von der GPK weitere involvierte Personen befragt werden sollen, insbesondere der ehemalige Gemeindeschreiber von Littau. Mit ihm hätte abgeklärt werden müssen, wieso er in Gemeinderatssitzung vom 2. Dezember 2009 die Abgangsentschädigungen als nicht reglementskonform taxiert hat.

Völlig nicht aufgeklärt sind die Vorgänge zwischen der Gemeinderatsitzung vom 2. Dezember 2009 bis zum 16. Dezember 2009. Es ist nicht ersichtlich geworden, wie es zur Entscheidungsfindung kam, dass am 2. Dezember noch beschlossen wurde, dass die Gemeinderäte  De Bona und Fähndrich 6 Monatslöhne Abgangsentschädigung bekommen sollen,  am 16. Dezember 2009 De Bona dann aber 3 Monatslöhne Abgangsentschädigungen zugesprochen wurden.

Auch weitere Ungereimtheiten sind nicht abgeklärt oder nicht schlüssig erklärt worden. So ist die Nummerierung der Protokolle des Gemeinderates nicht korrekt. So wird das Protokoll vom 2. Dezember 2009 als 40. Sitzung des Gemeinderates beziffert, die vom 9. Dezember 2009 als 42. Sitzung. Begründet wurde dies damit, dass eine Sitzung ausgefallen sei, und deshalb diese Falschnummerierung entstand. Tatsache ist, dass in der Periode vom 2. Bis zum 9. Dezember keine Gemeinderatssitzung ausgefallen ist.

Zusammenfassend lässt sich noch einmal feststellen, dass die Vorgänge rund um die Abgangsentschädigungen an die Littauer Gemeinderäte bei weitem nicht vollständig aufgeklärt sind. Der Bürger, die Bürgerin hat ein Recht, dass alles auf den Tisch kommt und die transparente und nachvollziehbare Darlegung der tatsächlich stattgefunden Ereignisse und Zahlungen nicht einfach Parteiinteressen geopfert werden. Die SVP bedauert ausserordentlich, dass die GPK nicht die Kraft gefunden hat, im Interesse der Öffentlichkeit die Vorgänge wirklich aufzuklären und sich mit sehr oberflächlichen Erläuterungen seitens des Stadtrates zufrieden gegeben hat.

Die SVP betrachtet sich hier als Sachwalterin für die Interessen des Stimmbürgers und der Steuerzahlerin und wird deshalb im Grossen Stadtrat die Einsetzung einer PUK verlangen

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